Was ist Adel?

Was bedeutet es, adelig zu sein?


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Wo soll man da anfangen? Vielleicht am besten mit ein paar Zitaten aus Geros Familiengeschichte:

Früher hatte jeder Ort sein eigenes Recht

Wesentlich ist zunächst, sich klarzumachen, dass unsere heutigen Begriffe von öffentlicher Ordnung, von „Staat“ für die damalige Wirklichkeit in keiner Weise anwendbar sind.

Es fehlen vor allem zwei uns selbstverstandäliche Hauptmerkmale; ein allgemeines Recht und klar begrenzte Territorien.

Beides gehört übrigens zusammen, weil das eine das andere bedingt und umgekehrt.

Es ist so z.B.unmöglich, eine Karte der Herrschaftsgebiete zu zeichnen. Landesgeschichtliche Karten für das Mittelalter können immer nur ein Netz zwischen den Orten zeigen, an denen jemand Rechte hat, wobei sich sofort zeigt, dass meist mehrere in einem Ort Rechte haben.

Recht ist damals in uns kaum nachvollziehbarer Weise immer ein durch Herkommen und auch durch Vertrage bestehendes bestimmtes Verhaltnis unter bestimmten Personen.

Zugespitzt kann man sagen, dass jede damals lebende Person ein ganz eigenes Recht besitzt, das sich von dem jeder anderen Person unterscheidet.

Es gibt „Herren“ und „Untergebene“

Der Inhalt dieser Rechtsverhaltnisse ist die wechselseitige Verpflichtung zu Schutz, Rat und Hilfe. Wo immer gegen diese Wechselverpflichtung verstoßen wird, liegt ein Rechtsbruch vor. Man betrachtet übrigens selbst dieses Verhaltnis heute zu leicht unter dem Blickwinkel einer Arbeitsteilung, etwa so, dass der „Herr“ eben (militarisch) den Schutz zu gewahren habe,“seine Leute“ ihm dagegen als Abgaben zu leisten hatten. Dies hat sich mit der Entwicklung der Ritterheere zwar so ausgebiidet, aber die „Hilfe“ umfasste notfalls immer die Verpflichtung, auch als Kämpfer für den Herrn einzutreten.

Im „Rat“ steckt eine andere Bindung, namlich oben auch das Recht, die Hilfe bei Unternehmungen zu verweigern, die sich nicht aus den Sachnotwendigkeiten zur Erhaltung der Schutzfahigkeit des Herrn herileiten liessen.

Bis 1780 hießen die französischen Gerichtshofe „Parlamente“. Das hilft vielleicht, sich deutlich zu machen, dass damalige Gerichte ganz wesentlich und überwiegend damit befasst waren, widerstreitende Rechtsauffassungen (und Interessen natürlich auch) im Verfahren von Rede und Gegenrede zu einem von allen Beteiligten tragbaren Ausgleich zu bringen. Wo immer dieses misslingt, blieb kein anderer Weg, als die strittigen Fragen durch das Rechtsmittel der Fehde, also im Kampf auszutragen, der daber den Charakter eines Gottesurteils hatte.

Grafen und Gesandte des Königs – Verwaltungsaufgaben

Es gab aber natürlich schon die Notwendigkeit einer Reichsverwaltung. Diese hatte zwei Komponenten:

– die eine beruhte auf der notwendigen Verwaltung allen Königslandes,

– die andere hatte die Verhältnisse zwischen dem König und jenen zu eigen sitzenden „Großen“ zu regeln. („zu eigen sitzend“ – Eigentum besitzend)

Unter Karl dem Großen hießen die dazu bestellten Beamten „missi regis“, also „Gesandte des Königs“, was die Aufgabe gegenüber den genannten „Großen“ bezeichnet.

Andererseits hießen sie auch „Grafen“, was wohl mehr der anderen Aufgabe den Namen gab.

Abgaben – Besoldung

Nun müssen wir dazu die wirtschaftlichen Verhaltnisse betrachten. Im Bereich des deutschen Königstums gab es keinerlei entwickelte Geldwirtschaft. Das „Einkommen“ jedermanns bestand aus Realabgaben.

Dies ist eine Ursache dafur, dass es hier keine Hauptstadt geben konnte: der König wie seine Missi zogen von Pfalz zu Pfalz, von Königshof zu Königshof, jeweils dann, wenn die Realabgaben an einem Ort verzehrt waren durch den Hofstaat.

Dem entsprach, dass der König als oberster Richter jeweils vor Ort allfallige Streitigkeiten zu schlichten verpflichtet war.

Die „Beamten“ andererseits konnten nicht durch Geld besoldet werden. Es gab nur die Möglichkeit, ihnen zum Unterhalt Anteile an den dem König zustehenden Gefällen (Abgaben) zu verleihen, zu „Lehen“ zu geben.

Vorrechte werden vererbbar

Aus dem Schutzverhältnis leitet sich nun unmittelbar ab, dass diese Lehen stets unter dem Druck standen, erblich zu werden. Denn es leuchtet ja unmittelbar ein, dass der Schutz auch die Kinder der Geschützten, seine Witwe usw. umschließt. Wer für die Seinen sorgen wollte, war darauf bedacht, ihnen die Nachfolge im Lehen zu sichern, woher dieses quasi allmahlich den Charakter eines „Eigen“ (Eigentum) annahm, weil es auch ohne Verlust des Lehenscharakters allmahlich zu „altem Recht“ wurde.

Ritter

Jedoch muss noch etwas zum Rittertum gesagt werden. Seine Stellung und sein Glanz erklären sich nicht aus seiner Entstehung aus der militärischen Funktion, sondern aus der mit ihm verbundenen Kulturbewegung.

Sie entsteht mit, durch und gleichzeitig zu den Kreuzzügen, dessen erst er 1096-99, dessen fünfter 1228-29 als letzter mit deutscher Beteiligung, dessen letzter, siebter 1270 stattfand.

Zunachst zum Militarischen: die antiken Heere waren im für die Schlachtentscheidung wesentlichen Kern Fußtruppen, namlich die gepanzerte und geschlossen manövrierende Phalanx erst der Makedonen, schließlich der Römer. Damals spielte das Pferd als Zugtier der Kampfwagen zuerst eine Rolle, die Reiterei aber nur eine erganzende.

Über die strategisch-taktischen Grundlagen der Kämpfe der Völkerwanderungszeit und des frühen Mittelalters sind wir nur teilweise unterrichtet.

Sicher ist, dass die Fußtruppen weiterhin eine hervorragende Rolle behielten. Aber den berittenen Scharen der Ungarn war das sachsisch-fränkische Fußvolk der ersten Ottonenzeit gegentiber hilflos.

So schuf Heinrich eine gepanzerte und wohltrainierte Reiterei. Die Vorraussetzung für die Stoßattacke war der Steigbligel, der zwar schon 73o für Westeuropa belegt ist, aber sich offensichtlich erst in der Ottonenzeit durchsetzte. Nun wurden die gepanzerten Reiter die Kerntruppe, gewissermaßen die „Tankwaffe“, wobei klar ist, dass schwere Panzerung eben auch Berittensein erfordert.

Ebenso leuchtet ein, dass die Bewaffnung des Panzerreiters für damalige Zeit ungeheuer aufwendig war, wozu noch die Begleitung, namlich Saumpferde, Knappen and Knechte hinzu, kamen.

Ritter zu sein konnten sich nur Grundbesitzer / Adelige leisten

Das konnten sich nur diejenigen leisten, die dazu im Grundbesitz die nötige materielle Basis hatten soweit es die edelfreien Nobiles (Adelige) betrifft, die das Landesaufgebot zur Verteidigung, zu „Schutz und Hilfe“ zu stellen hatten – oder diejenigen, die von einem Vermögenden als seine Dienstleute bewaffnet wurden oder von ihm genug Sold erhielten, sich selbst zu bewaffnen….

Dazu entwickelte sich die Bewaffnung standig welter. So kommt anfangs des 12.Jahrhunderts der geschlossene Kübelhelm auf mit der Folge, dass der Ritter unerkennbar wird, was dann zu den Wappen führt, deren älteste im Gebrauch als Siegel für 1236-38 bekannt sind, während das alteste noch vorhandene Wappenschild das des Hochmeisters Konrad von Thüringen (+124o) zu Marburg ist.

Der Panzerreiter aber bedurfte naturlich standiger Übung. So kamen die Ritterturniere auf, bei denen es nicht selten Tote gab (noch Heinrich II von Frankreich 1559) und der Einsatz zumeist eben die Bewaffnung war einschließlich der des Rosses und desselben, also ein „teurer Sport“ dazu!

Leben auf den Burgen

Auf den Burgen sitzt nun ständig eine Mannschaft, die Kerntruppe des Burgherrn und soweit er ein bedeutenderer Herr ist, entsteht um ihn ein Hof weiterer Lehnsleute, also eine ständige Ansammlung vieler Menschen, die dauernd zusammen sind mit allen Spannungen und Rivalitaten, die das mit sich bringt.

Hinzu kommt eine große Zahl von Frauen aller Schichten, die die Hauswirtschaft besorgen oder ihr vorstehen – kurzum auch eine erotische Spannung, die in der Minne aufgefangen, vergeistigt, kulturell gestaltet wird.

Es sind die Frauen der Burgherren, zuerst die Fürstinnen, die diese Kulturgestaltung anleiten und das geschieht in Südfrankreich, in der heutigen Provence und am Hofe der Herzöge von Aquitanien im Poitou, strahlt jedoch auf ganz Europa aus.

In Deutschland werden die Höfe zu Wien, zu Eisenach, eben auch Dresden Zentren dieser Kultur.

Die Ritterschaft wird zu einem eigenen Stand

Glanzvolle Höhepunkte sind die Reichstage Barbarossas 1184 Pfingsten zu Mainz mit der Schwertleite (später Ritterschlag) seiner Sohne und fünf Jahre später, als er das Kreuz nahm. Damit ist die Aufnahme in den Ritterstand in der Schwertleite, dem Ritterschlag auch ritualisiert, womit sich die Tendenz allmählich einleitet, danach durchsetzt, dass Ritterschaft zu einem Stand wird, der dem sich nach den großen Umbrüchen abschließenden Adel vorbehalten werden soll.

Noch muss man zum Ritter geschlagen werden!

Im vergangenen Jahrhundert und vorher kannte man diese Vorgänge nicht genau genug, so dass damals der Begriff des „ritterbürtigen Adels“ aufkommt. Aber man war niemals bereits kraft Geburt schon Ritter. Was zunachst als eine militarische Spezialitat der Bewaffnung beginnt, wird bald ein militärischer Rang, zu dem immer noch jeder Fähige zugang hat: daher der Schwertschlag auf dem Schlachtfelde, den Kaiser Wilhelm noch 1876 damals als romatische Erinnerungsgeste – zu Wörth übte.

Die Ritterschaft wird ein gesellschaftlicher Rang

Erst als die militärische Bedeutung schwindet, wird die Ritterschaft ein“gesellschaftlicher“ Rang, Vorrecht des Adels, der „turnierfähigen“ Geschlechter, in die auch das städtische Patriziat (Oberschicht) eintritt.

In unserer Familiengeschichte tritt der Titel Ritter zuerst bei Siegfried 1301 auf, vielleicht schon im Jahr zuvor, denn als eine Rangbezeichnung steht für „miles“ oft „dominus“ oder deutsch „Herr“ – durchaus als besondere Bezeichnung nur Einiger auf den Urkunden, nach denen noch manche andere, eindeutig adelige auftreten. Vielleicht können wir schon 124o „Dominus Johannes de Sconeuelt“ als Ritter Johannes von Schönfeld lesen und in Anspruch nehmen.

Im 15.Jahrhundert verschwindet der Titel allmahlich. An seine Stelle tritt der „Rat“, der anzeigt, dass der Betreffende im standigen Rat und Gerichtshof des Landesherren sitzt, wahrend vorher eben der Titel Ritter-Dominus etwa die Wahrnehmung der gleichen Funktion am Hofe anzeigt, zu einer Zeit, als es noch keine als Rat oder Gerichtshof institutionalisierten Ratsgremien gab. Im militarischen wie im Verwaltungsbereich tritt der „Hauptmann“ und der „Amtmann“ an die Stelle des Ritters und des Vogtes, wobei „Landvogt“ noch Mitte des 16.Jahrhunderts vorkommt, als ein Ehrentitel bzw. Ehrenamt anscheinend ohne ständige Amtsverpflichtung.


Unsere Familie betrifft nur das deutsche Adelsrecht. Adelige gibt es weltweit, jedes Land hat sein eigenes Adelsrecht.

Dieses Thema ist so umfangreich, dass man sich an anderen Quellen informieren sollte / muss. Es macht keinen Sinn, alle Texte in diese Seite zu kopieren!