Die Großmutter Bismarcks
Die Großmutter des Reichskanzlers Fürst Otto v. Bismarck
Christiane Charlotte Gottliebe v. Schönfeldt -Tafel 24 – Nr. 731-(1741-1772) * in Werben/Krs. Cottbus hat Karl Alexander v. Bismarck (1727-1797) geheiratet.
Ihr Vater war Hans Ernst v. Schönfeldt (Nr. 728 auf Werben), verheiratet mit Sophie Eleonore v. Dewitz adH. Hoffelde (Schwester der Mutter von Karl Alexander v. B.)
Weil Christiane Charlotte Gottliebe und ihre Schwester Luise ihre Mutter so früh verloren hatten, wurdendie Schönfeldt-Mädchen von der Großmutter mütterlicherseits Louise Emilie v. Dewitz geb. v. Zieten zu sich nach Hoffelde genommen und – wie ihr späterer Ehemann Alexander v. Bismarck in einer bezaubernden „Gedächtnisschrift“ schwärmt:
….. in der Einsamkeit und in der Unschuld erzogen; hier war es, wo sie schon in kindlicher Annehmlichkeit meinem Herzen gefiel, und wo ich sie endlich, nachdem ich unterschiedliche Jahre in einer entfernten Garnison und im Kriege abwesend gewesen war, noch unschuldig, aber erwachsen und reizend alseine aufblühende Rose wiedersah. (Eine Kopie dieser Gedächtnisschrift kann gebunden von Vetter Ernst „geliefert“ werden.)
Am 5. März 1762 heiraten die beiden. Am 13.11.1771 wurde ihr jüngster Sohn, Karl Wilhelm Ferdinand v. Bismarck, der Vater des Fürsten Reichskanzlers geboren. – Ganz tragisch dann ihr Ende! – Kurz vor der Entbindung wurde sie beim Ankleiden durch einen unbeabsichtigten Stoß an der Brust so schwer verletzt, dass sie trotz der besten Ärzte in Berlin nach 11 Monaten langem Siechtum – welches Alexander v. Bismarck in jener Gedächtnisschrift geradezu rührend und mit herzzerreißender Poesie beschreibt- am 22. Oktober 1772 verstarb.
Es existiert darüber hinaus ein handgeschriebenes Kochbuch der Luise v. Schönfeldt, der Schwester von Christiane Charlotte Gottliebe, die in Hoffelde säuberlich (Koch)-buch geführt hat, was sie an Pommerschen Gerichten bei Ihrer Großmutter in Hoffelde gelernt hatte.
Leider hat meine Cousine Ehrengard v. Rheden, geschiedene Prinzessin v. Preußen, das Kochbuch, das ich ihr leihweise überließ, trotz mehrfacher Aufforderungen nie zurückgegeben. Ein Jammer!
Quelle: Ernst v. Schönfeldt – Familienblatt Nr.59 S.39